|
|
|
|
AllgemeinLieferungen-, Vermietungen und Verkäufe erfolgen
ausschließlich zu den nachstehenden Miet- und Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden
hiermit ungültig. Nebenabreden sind schriftl. durch uns zu bestätigen.
Unsere Mietbedingungen gelten auch für mündlich oder telefonisch erteilte
Aufträge. Der Kunde erkennt die AGB mit der widerspruchslosen
Entgegennahme der ersten Auftragsbestätigung, der diese grundsätzlich
beigefügt sind an. Die von den AGB abweichende Handhabung bewirkt auch
dann keine stillschweigende Abänderung, wenn im Rahmen einer
Geschäftsverbindung in mehreren Fällen oder über einen längeren Zeitraum
so verfahren wird. Sollten wir im Einzelfall (aus dem Bemühen, einen Kunden
zufrieden zustellen) über von den AGB abweichendes verhandeln, geschieht dies
unter dem Vorbehalt aller Rechte für den Fall, dass keine Einigung zu
erzielen ist. PreiseAlle in unseren Katalogen genannten Preise beinhalten
die gesetzl. Umsatzsteuer, sofern keine anderslautenden Angaben gemacht
werden. Die Preise verstehen sich immer pro Stück, Meter usw. Bei
Scheinwerfern, Scannern und anderen Lichteffekten ist ein Leuchtmittel nur im
Preis enthalten, sofern dies ausdrücklich vorgemerkt ist. Der Mietpreis
beinhaltet selbstverständlich die entsprechenden Leuchtmittel. Alle Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Verbindlich gelten die im Mietvertrag
angegebenen Preise. Alle vorher erschienen Preislisten oder Angebote verlieren
ihre Gültigkeit. Skonto ist in der Preisstellung bereits berücksichtigt und
kann nicht mehr in Abzug gebracht werden. Die Mietdauer wird nach Tagen
berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietdauer beträgt einen
Tag. Die Mietdauer beginnt, wenn die Ware unser Lager verlässt, und endet bei
der tatsächlichen Rückgabe in unser Lager. Kosten für etwaige Transport,
Auf-/Abbauarbeiten, sowie Bedienpersonal werden gesondert berechnet, soweit
nicht anders im Mietvertrag vereinbart. Lieferung / Abholung / RückgabeDer Mieter hat sich auf Verlangen des Vermieters
durch einen gültigen Lichtbildausweis zu legitimieren. Auf Verlangen des
Vermieters ist ggf. für Leihgegenstände bei Übernahme der Geräte eine
Kaution zu hinterlegen. Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von
300.00 DM, ist der Vermieter berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von
2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Die Vermietung geschieht
ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung. Die Ware ist bei Empfang zu
kontrollieren. Mängel und Beschädigungen sind sofort zu melden. Spätere
Reklamationen und Reklamationen nach Einsatz der Geräte sind grundsätzlich
nichtig. Nach der Rückgabe der Leihgeräte werden diese durch
den Vermieter einer Sichtkontrolle unterzogen. Techn. Funktionsfähigkeit kann
vom Vermieter umständehalber auch im Nachhinein überprüft werden. Die
Kontrolle des Vermieters ist bindend. Sind die Leihgegenstände nicht
rechtzeitig zum Retourtermin in unserem Lager, bzw. transportbereit, werden
für jeden angebrochenen Tag nachträgliche Mieten berechnet, ohne dass sich
die Mietdauer verlängert. Extra entstandene Kosten (z.B. zweimaliges
Anfahren) werden separat in Rechnung gestellt. Der Mieter trägt weiterhin
sämtliche Folgekosten, die bei einer verspäteten Rückgabe entstehen. Die
Geräte müssen im Lieferzustand zurückgegeben werden. Veränderungen
jeglicher Art sind ausdrücklich verboten. Die Kosten für die
Wiederherstellung des Lieferzustandes, auch bei Verunreinigungen, trägt der
Mieter. Eine Untervermietung der Geräte bedarf des
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter
ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte. Garantie / ReklamationAlle Artikel haben eine Mindestgarantie von sechs
Monaten. Für die vom Benutzer verursachten Schäden wird keine
Garantieleistung gewährt. Bitte prüfen Sie die Ware direkt nach Empfang auf
mögliche Transportschäden und melden Sie diese dem jeweiligen
Transportunternehmen (Post binnen 24 Std., UPS, Bahn, Speditionen binnen 7
Tagen). Bitte benachrichtigen Sie aus uns über einen Transportschaden. Warenumtausch / RücksendungRücksendungen wegen Nichtgefallen oder
Annahmeverweigerung sind in unserer Kalkulation nicht berücksichtigt und
werden nur ausnahmsweise akzeptiert. Für jede Warenrücksendung zum Umtausch
oder zur Erstattung vergüten wir 80% des Warenwertes unter Abzug der
Versandkosten. Dies gilt nicht für bereits gebrauchte Ware.
Sonderbestellungen oder Artikel wie Lampen, Nebelfluid, Tonträger usw., diese
sind vom Umtausch gänzlich ausgeschlossen. Im Falle eine Annahmeverweigerung
werden 20% des Warenwertes (mindestens aber 20,00 DM) und alle entstandenen
Versandkosten berechnet. Haftung des MietersSchäden, die während der Mietdauer entstehen, sind
dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Tritt an einem Mietgerät
während der Mietdauer ein Fehler auf, kann der Vermieter nach seiner
Wahl den Fehler beheben, das Gerät austauschen oder vom Vertrag
zurücktreten. Eigene Reparaturen an den Geräten sind nicht erlaubt.
Ausschließlich der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für das
gemietete Material zu Neuwert, ungeachtet der Tatsache, ob ihn selbst im
Schadensfall eine Schuld trifft oder nicht. Wird der Mietgegenstand nicht in
ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer
Schadenersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die
Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu zahlen. Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die
oder durch die vom gemieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr
entstehen.
Um sich vor den Folgen von Beschädigungen oder Verlust zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden. Haftung des Vermieters
Der Vermieter kann, liegt ein triftiger Grund vor, jederzeit ohne gerichtlichen Beschluss, die Übereinkunft beenden, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Kann der Vermieter aus Gründen, die er nicht selbst zu verschulden hat, nicht oder nur verspätet liefern, kann der Mieter keinerlei Schadenersatz geltend machen. Nutzung der Geräte
Die tägliche Wartung bis zur Rückgabe der Gegenstände geht zu Lasten des Mieters, ebenfalls etwaige Verbrauchsartikel (wie z.B. Nebelflüssigkeit, Gaffa – Tape, etc.) Die Geräte müssen mit der vorgesehenen Netzspannung betrieben werden. Der Anschluss darf nur durch hierfür qualifizierte Personen erfolgen. Für Schäden durch falsche Netzspannung der Anschluss haftete der Mieter auch dann, wenn der Schaden beim Aufbau der Geräte durch Personal der Fa. Schall & Rauch getätigt wird, und ein fehlerhafter Stromanschluss (Anschlusskabel / Unterverteilung / Steckdose) vorgegeben wird. Sollten dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder durch den Ausfall der gemieteten Gegenstände bzw. Geräteschäden entstehen, so übernimmt der Vermieter ausdrücklich keine Haftung. Eine Ausfuhr unserer Geräte ins Ausland darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Bei mehrtätigen Außenveranstaltungen ist der Vertragspartner für die angemietete Technik voll verantwortlich – er haftet vor Allem für Schäden durch Witterungseinflüsse, plötzliche Wetterveränderung, oder durch Diebstahl. Bleiben technische Geräte / Bühnen / Zubehör bei Open - Air - Veranstaltungen über Nacht aufgebaut, ist der Mieter für die ordnungsgemäße Bewachung und Versicherung der Geräte verantwortlich. Evtl. entstehende Kosten trägt der Mieter. Lieferung / Zahlung
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist die Vereinbarung geschlossen, ist der Mieter zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet, ungeachtet der Tatsache, ob die Ware entgültig benötigt wird, oder nicht. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur per Nachnahme oder Vorauskasse. Selbstabholerkunden zahlen grundsätzlich direkt bei Abholung der Geräte. Bei Veranstaltungen ist der Rechnungsbetrag direkt am Veranstaltungstag in bar zu zahlen. Stammkunden können auch per Bankabbuchungsauftrag zahlen. Bei Versand per Nachnahme zahlen Sie den Nachnahmebetrag in bar oder mit Euroscheck(s) an den Postboten bzw. den Paketzusteller des Transportunternehmens (UPS, Spedition usw.). Bei Vorauszahlung warten Sie bitte erst auf unsere Rechnung und überweisen dann den entsprechenden Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer. Vorauskasse - Lieferungen werden erst nach Zahlungseingang ausgeliefert. Insofern sind Nachnahme - Lieferungen natürlich schneller. Kommt der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgemäß nach, so ist der Vermieter berechtigt, 20% Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Rechtliche Schritte behalten wir uns vor. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Sondervereinbarungen bedürfen prinzipiell der Schriftform, und sind nur mit schriftlicher Bestätigung der Geschäftsleitung von Schall & Rauch gültig. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten gilt Wuppertal als Vereinbart. |
|
|